Organisatorische Informationen


Ein klarer Rahmen schafft Sicherheit.


Psychotherapie lebt von Vertrauen.

Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört auch ein klarer organisatorischer Rahmen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Honorar, Terminvereinbarung, Verschwiegenheit und den Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Behandlung.




Terminvereinbarung

Termine werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung vergeben.

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

Sollte ich Ihren Anruf während einer Therapiesitzung nicht entgegennehmen können, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich melde mich ehestmöglich bei Ihnen zurück.




Dauer einer Einheit

Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten.

Die Termine finden in der Regel einmal pro Woche statt.

Je nach Anliegen und therapeutischem Prozess können gemeinsam auch andere Intervalle vereinbart werden.




Honorar


Das Honorar für eine psychotherapeutische Einheit (50 Minuten) beträgt € 120,–.

Sollte das Honorar für Sie aufgrund Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation eine Hürde darstellen, sprechen Sie mich gerne darauf an. In begründeten Fällen biete ich eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zu einem ermäßigten Sozialtarif an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.




Kostenzuschuss

Je nach Krankenversicherung kann ein Kostenzuschuss zur Psychotherapie möglich sein.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Versicherungsträger.

Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über die aktuellen Möglichkeiten und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten.




Terminabsagen

Manchmal lassen sich vereinbarte Termine nicht einhalten.

Ich bitte Sie, Termine spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterscheinen muss ich das vereinbarte Honorar verrechnen, da der Termin in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.




Verschwiegenheit

Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Alles, was Sie im Rahmen der Psychotherapie erzählen, wird streng vertraulich behandelt.

Diese gesetzliche Verschwiegenheit bildet eine wesentliche Grundlage für eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit.




Qualität und Weiterbildung

Psychotherapie ist ein verantwortungsvoller Beruf.

Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision sind für mich selbstverständlicher Bestandteil meiner beruflichen Tätigkeit.

Sie dienen dazu, meine fachliche Kompetenz kontinuierlich weiterzuentwickeln und Ihnen eine qualitätsvolle psychotherapeutische Begleitung anzubieten.




Gesetzliche Grundlage

Ich bin seit 01.06.2026 gemäß § 62 Psychotherapiegesetz 2024 (BGBl. I Nr. 49/2024) in die Berufsliste des Bundesministeriums eingetragen und zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt.
Eintragungsnummer: 14895




Was Sie von mir erwarten dürfen

Sie dürfen erwarten,

dass ich Ihnen mit Respekt,

Wertschätzung

und Interesse begegne.

Dass ich Ihre Anliegen vertraulich behandle.

Dass wir gemeinsam in Ihrem Tempo arbeiten.

Und dass ich Sie mit meiner fachlichen Kompetenz auf Ihrem persönlichen Entwicklungsweg begleite.


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FAQ

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten.


Kann ich einen Termin verschieben?
Ja. Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher ab.


Gibt es einen Kostenzuschuss?
Je nach Krankenversicherung kann ein Kostenzuschuss möglich sein.


Unterliegen Psychotherapeut:innen der Verschwiegenheit?
Ja. Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

 
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